Persönlichkeiten und deren Bedeutung
Im Kirchspiel Allagen lassen sich außergewöhnliche Persönlichkeiten ausmachen, die ein öffentliches Amt bekleideten und es wert sind, erwähnt und gewürdigt zu werden.
Als erster Gemeindevorsteher und Standesbeamter wurde Eberhard Eickhoff -Gemeindevorsteher 1874 – 1879 eingesetzt. |
Am 12. Oktober 1875 fand die erste Wahl des Kirchenvorstandes und der Gemeindevertreter der politischen Gemeinde Allagen / Niederbergheim statt. Die Selbständigkeit dauerte exakt 100 Jahre an.
Es wurden neben den 6 Kirchen-Vorständen, die 18 Gemeinde-Vertreter gewählt.
Die Gemeindevorsteher
Caspar Tigges sen. -Gemeindevorsteher 1879 – 1903 | |
Caspar Berghoff -Gemeindevorsteher 1903 – 1919 | |
Theodor Ferber -Gemeindevorsteher 1919 – 1932 | |
Caspar Tigges jun. -Gemeindevorsteher 1932 – 1934 |
Die Bürgermeister
Vom Schultheißen zum Bürgermeister
Gemeindevorstände und Amtmänner im heimischen Raum
Die Städte bzw. Gemeinden Warstein, Hirschberg, Belecke und Allagen unterstanden bis 1817 Schultheißen. Das Amt der Schultheißen war von der Großherzoglich-Hessischen Regierung im Herzogtum Westfalen eingeführt worden, wurde aber später von der preußischen Regierung wieder abgeschafft.
Die Schultheiße hatten ungefähr dieselbe Befugnis wie später die Amtmänner oder die späteren Amtsdirektoren; nur waren ihre Bezirke viel kleiner. Mülheim, Sichtigvor und Waldhausen bildeten keinen eigenen Schultheißenbezirk, sondern gehörten zum Schultheißenbezirk Belecke.
Die Schultheiße waren unmittelbar dem Landrat unterstellt. Einzelne Schultheiße wurden auch wohl von der preußischen Regierung als Bürgermeister übernommen, z. B. Anton Bergenthai in Warstein. Im Regierungsamtsblatt vom Jahre 1817 wurde folgende
Bekanntmachung erlassen:
„Mit Bezug auf die bereits bekanntgemachte Einteilung des hiesigen Regierungs-Departements in landrätliche Kreise wird sämtlichen beteiligten Behörden und Kreiseingesessenen hierdurch eröffnet, daß die allerhöchsten Ortes angeordneten Landräte mit dem 15. ds. Mts. ihre Stelle antreten werden. Die bisherigen Justizämter des Herzogtums Westfalen werden sich von diesem Zeitpunkt mit der Polizeiverfassung nicht weiter befassen, sondern ihre Geschäfte bloß auf das Justizfach beschränken, wogegen aber die Schultheißen und übrigen nicht zur Justiz gehörigen Beamten gegen die Landräte in dasselbe Verhältnis treten, in welchem sie bisher gegen die Justizämter gestanden haben. Arnsberg, den 27. März 1817.“
Auf die Schultheißen folgten dann die Gemeindevorsteher, die auf eine Dauer von sechs Jahren gewählt wurden; nach Ablauf dieser Frist konnte Wiederwahl erfolgen.
Jede Gemeinde bekam einen Vorsteher. Die Schultheißenherrlichkeit hatte somit ein rasches Ende gefunden. Die Gemeinden wurden zum Amte Warstein vereinigt. (1)
Der erste Gemeindevorsteher und Standesbeamte wurde
Eberhard Eickhoff -Gemeindevorsteher 1874 – 1879 .
Der erste Bürgermeister des Amtes Warstein wurde H. Carl Gutjahr aus Arnsberg.
Dietmar Lange, Warstein, schreibt:
Carl Joseph Franz Gutjahr übernahm 1828 hauptamtlich die Verwaltung der Bürgermeistereien und richtete in Warstein seinen Amtssitz ein. Mit diesem preußischen Beamten beginnt die Zeit der effizient geführten und staatlich gelenkten Kommunalverwaltung in Warstein, die mit seinen Nachfolgern Amtmann Robert Huck und Amtmann Johann Ernst August Koffler in die Mitte des 19. Jahrhunderts führt.
Carl Joseph Franz Gutjahr wurde am 12. Mai 1797 in Arnsberg geboren. Über seinen beruflichen Werdegang ist nichts bekannt. Wohl 1828 bot sich ihm die Gelegenheit, den von den Arnsberger Behörden forcierten Prozess der Kommunalreform personell zu gestalten, indem er sich für die nunmehr geschaffene hauptamtliche Stelle des Bürgermeisters von Warstein bewarb, dem auch die Verwaltung der Bürgermeisterei Belecke sowie der Kirchspiele Mülheim und Allagen aufgetragen wurde.
In den einzelnen Orten hatten bis dahin nebenamtliche Schultheißen bzw. Bürgermeister die jeweilige Verwaltung geführt, nicht immer zur Zufriedenheit der Regierungsbehörden. Nur Hirschberg weigerte sich zuerst, dem neu geschaffenen Verwaltungsbereich beizutreten, erst 1838 beschloss man seinen Beitritt zum entstehenden Amt Warstein, dem Carl Gutjahr bis 1845 vorstand.
Neben der wichtigen Zusammenführung der Verwaltung und den damit verbundenen Reformen war wohl der Aufbau einer damaligen Infrastruktur von besonderer Bedeutung.
Der Ausbau der Warstein bestimmenden Eisenindustrie wird zu einem hervortretenden Zeugnis seines Tuns, wobei sich gerade die Repräsentanten der damaligen Zeit weniger als politische Initiatoren sahen sondern eher als Vollzieher der preußischen Verwaltung. So verwundert es nicht, dass Carl Gutjahr Warstein verließ, um eine „bessere“, vor allem höher dotierte und mit größerer Reputation und Amtsfülle ausgestattete Stelle zu übernehmen. Als früher „Laufbahnbeamter“ wechselte er 1845 in das Amt Castrop, dem er bis zu seinem Tod am 18. April 1868 vorstand. Dort fand er auch seine letzte Ruhestätte.(2)
Quellen:
(1) Bernard Kraft, S. 37
(2) Dietmar Lange, Warstein